1. Oktober 2010: Tag des Flüchtlings

Flüchtlingsrat diskutiert Unterbringung von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern mit VerteterInnen von Innenministerium, Kommunen und NGOs und fordert Abschaffung von diskriminierenden Sonderregelungen

Am 1. Oktober ist der bundesweite Tag des Flüchtlings. Er steht unter dem Motto „Mit Diskriminierung macht man keinen Staat“. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern diskutiert aus diesem Anlass die Unterbringung von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern mit verschiedenen Vertretern von Behörden und Flüchtlingsorganisationen in Schwerin. Dabei sind unter anderem Wolf-Christoph Trzeba, der Leiter des Landesamtes für Innere Verwaltung und Andrea Kothen von Pro Asyl.

Die Unterbringung in Lagern, wo Menschen in Mehrbettzimmern mit Fremden, mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftstoiletten jahrelang leben, ist eine der diskriminierenden Sonderregelungen gegen Flüchtlinge in Deutschland. Sie isoliert, macht krank, führt zum Verlust von Kompetenzen und Fähigkeiten, kostet viel Geld und betrifft derzeit mehr als 700 Personen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Diese Lagerhaltung gehört ebenso abgeschafft wie das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern. Während die Wellen in der „Hartz-IV“-Debatte hochschlagen, bleibt die Menschenwürde von Flüchtlingen in der öffentlichen Diskussion ausgeblendet. Dabei leben 80.000 Menschen in AsylbLG-Bezug derzeit von weniger als zwei Drittel der neuen Hartz-IV-Sätze: So erhält ein Haushaltsvorstand nach AsylbLG 224,97 Euro – das sind 61,8% des Existenzminimums nach „Hartz-IV“ (364 Euro). Für ein sechsjähriges Kind ist die Diskrepanz am größten: Mit 133 Euro hat es Anspruch auf nur 53% des Regelsatzes eines gleichaltrigen Kindes nach Hartz-IV – und auch die zusätzlichen Leistungen des „Bildungspakets“ der Bundesregierung sind nicht für Flüchtlingskinder gedacht. (Tabelle siehe Anhang).

„Zeigt die Bundesregierung gegenüber Hartz-IV-Empfängern soziale Kälte, so bekommen Flüchtlinge die soziale Eiszeit zu spüren“, so Ulrike Seemann-Katz. Auch das Landessozialgericht NRW sieht die Leistungen des AsylbLG als „evident zu niedrig“ und damit verfassungswidrig an. Es hatte deshalb im Juli 2010 das AsylbLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern und PRO ASYL fordern die Bundesregierung auf: „Warten Sie nicht auf eine neue Verfassungsrüge, sondern schaffen sie das AsylbLG selbst ab und setzen Sie der Flüchtlingsdiskriminierung endlich ein Ende!“.

Ort der Veranstaltung: Schleswig-Holstein-Haus, 1. Oktober 2010, 10.00 – 12.30 Uhr

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