10. September wichtiger Stichtag für den Güterkraftverkehr

Nach dem 2006 in Kraft getretenen Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz müssen ab 10. September 2009 alle Berufskraftfahrer, die eine Lkw-Fahrerlaubnis neu erwerben und dann im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig werden wollen, zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen. Für die Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr, die eine Omnibus-Fahrerlaubnis neu erwerben, gilt die Regelung bereits seit dem vergangenen Jahr.

Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies sieht die europäische ´Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr´ vor. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland durch das ´Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz-BKrFQG)´ vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstiles sowie einen rationellen Kraftstoffverbrauches. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen größer als 3,5 Tonnen durchführen.

Die Regelung umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten. Es besteht ein Besitzstandsschutz für Fahrerinnen und Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben. Diese müssen spätestens bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren. Die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung werden durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. Die IHK hat ein Merkblatt mit Hinweisen zur Prüfung für den Erwerb der Grundqualifikation erarbeitet, das unter www.ihkzuschwerin.de abgerufen werden kann.

Weitere Informationen erhalten Interessenten bei der IHK zu Schwerin bei Hartmut Quilitz, Telefon: 0385 5103 142 oder quilitz@schwerin.ihk.de.

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