60 Jahre Grundgesetz

Zentrale Festveranstaltung am 18. Mai in Schwerin61 Männer und vier Frauen des Parlamentarischen Rates konzipierten 1948 das Grundgesetz der Bundesrepublik. Am 23. Mai 1949 wurde es in Bonn verkündet und unterzeichnet. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es seither in Artikel 3 der Verfassung. Dass das Gleichstellungspostulat vor 60 Jahren überhaupt in dieser Form Eingang in das Grundgesetz fand,  war keine Selbstverständlichkeit. Es ist vielmehr dem beharrlichen Kampf der Juristin Elisabeth Selbert (SPD) zu verdanken, die zu den vier Müttern des Grundgesetzes gehörte.

60 Jahre später erinnern die Landeshauptstadt Schwerin und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer gemeinsamen Festveranstaltung

„60 Jahre Grundgesetz – Männer und Frauen sind gleichberechtigt“

an  diese zentrale Weichenstellung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Den Festvortrag auf der Veranstaltung am 18. Mai um 17 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus  wird Susanne Selbert, die Enkelin der Frauenrechtlerin Elisabeth
Selbert halten.

Im Anschluss an ihren Vortrag  findet eine Podiumsdiskussion statt, an der neben Susanne Selbert auch die Parlamentarische Staatssekretärin für
Gleichstellung und Frauen des Landes, Dr. Margret Seemann, die Schweriner Unternehmerin Bärbel Kirschke-Hagenguth und Jutta Trebes vom AWO-Kreisverband Schwerin-Parchim teilnehmen.

„Für mich ist es wichtig, dass die Erfahrungen aus Ost und West in die Diskussion einfließen, denn 60 Jahre Grundgesetz heißt nun einmal auch, über 40 Jahre Gleichstellung von Mann und Frau in der DDR zu reden“, so Oberbürgermeisterin  Angelika Gramkow.

Zur zentralen Festveranstaltung „60 Jahre Grundgesetz“ sind alle Schwerinerinnen und Schweriner herzlich eingeladen.

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