Änderung bei der ARGE – Kunderbetreuung

Die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung in der Landeshauptstadt Schwerin gibt eine Neuorganisation der Kundenzuordnung im Bereich Arbeitsvermittlung bekannt.

Ab dem 01. Juli 2008 erfolgt die Betreuung unserer Kunden in der Arbeitsvermittlung nicht mehr wie bisher nach Nachnamen der Kunden, sondern nach den Endnummern der Bedarfsgemeinschaft. Dies ist unserer Kundschaft bereits aus der Leistungsgewährung bekannt. Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden nun durch  jeweils einen zuständigen  Arbeitsvermittler betreut.

Dabei werden zunächst viele Kunden einen neuen Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung haben. Ausgenommen sind hiervon die selbständig Tätigen, die Jugendlichen unter 25 Lebensjahren sowie Kunden, die von Fallmanagern betreut werden.
Diese einheitliche Neuorganisation wird vorgenommen, um eine bessere Zusammenarbeit mit einem höheren Informationsgewinn für unsere Kunden zu gewährleisten sowie interne Verfahrensabläufe zu optimieren. Wir wollen unseren Kunden die Wege im Hause erleichtern und eine zeitnahe Bearbeitung ihrer Anliegen gewährleisten.

Eine hausinterne Steuerung nach der neuen Zuordnung wird organisiert. Für Auskünfte stehen unsere Mitarbeiter/ -innen am Empfang und in den Eingangszonen gern bereit. Sollten Sie bereits jetzt Fragen zur Neuorganisation haben, wenden Sie sich gern telefonisch an unsere Mitarbeiter/ -innen im Servicecenter unter 0385/ 450 5892.

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