AfD-Mitglied wegen Reizgasattacke angeklagt

52-jähriger Beschuldigter habe aus Panik heraus gehandelt

Wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen wurde gestern ein 52-jähriger Polizeibeamter beim Amtsgericht Schwerin angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft wird dem Angeschuldigten, der Mitglied im Kreisvorstand der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist, vorgeworfen, am 21.05.2014 auf dem Marienplatz am Rande eines Informationsstandes der AfD zwei junge Männer (19 und 20 Jahre) mit einem mitgeführten Pfefferspray besprüht zu haben. Zuvor sollen diese den Infostand mit Papierkonfetti beworfen haben, um ihren Protest gegen die politischen Ziele der AfD auszudrücken. Beide Zeugen erlitten Hautrötungen und beklagten stark brennende Augen.

Der Anklage zufolge soll der 52-Jährige im Anschluss in der benachbarten Burgseegalerie ein Tierabwehrspray erworben und dieses in den geschlossenen Räumlichkeiten der Galerie versprüht haben. Mehrere Passanten bekamen daraufhin Hustenanfälle; eine Zeugin musste wegen Kreislaufproblemen in ein Krankenhaus eingeliefert werden, das sie am selben Tag wieder verlassen konnte.

„Der Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe im Kern eingeräumt und durch seinen Verteidiger erklären lassen, er sei wegen des Auftretens der Zeugen und der Konfettiwürfe an dem Informationsstand in Panik geraten“, erläutert Pressesprecher Stefan Urbanek. Warum das AFD-Mitglied das Tierabwehrspray kaufte, ist indessen etwas suspekt. Urbanek zufolge soll der Angeschuldigte dieses gekauft haben, weil er die Pfefferspraykartusche nach Gebrauch wegwarf. Da ihm bewusst gewesen sei, dass die Polizei nach der dieser fragen würde, habe er eine ähnliche Kartusche besorgt und anschließend ausprobiert.

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