Ahrendt: Besondere Beachtung des Jugendstrafrechts bei Neuordnung der Sicherungsverwahrung

Schwerin. Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen erklärt der FDP-Landesvorsitzendr, Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT: Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung steht ganz oben auf der rechtspolitischen Agenda der Koalition.

Wir brauchen endlich eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen, die sowohl das Erwachsenen- als auch das Jugendstrafrecht angemessen berücksichtigt.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig ist, gibt das Gericht weitere Anordnungskriterien für die bevorstehende Gesamtreform der Sicherungsverwahrung. Wegen der Entwicklungsreife bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist hier eine besondere Sensibilität geboten, weil eine sichere Gefährlichkeitsprognose sehr schwierig ist.

Nach oben scrollen