Akustische Hölle statt Gartenparadies

Gartengeräte verursachen jede Menge Lärm

Rasenmäher, Heckenscheren, Häcksler oder Kettensägen – motorgetriebene Geräten erleichtern zwar die Arbeit, können aber das Gartenparadies schnell in eine akustische Hölle verwandeln. „Früher war im Garten überwiegend Handarbeit angesagt. Die zunehmende Technisierung führt dazu, dass  im Freien, im Haus und im Garten immer mehr Lärm verursachende Maschinen eingesetzt werden“, beschreibt Carola Nitz, Leiterin des Schweriner Umweltamtes, die Kehrseite der immer besseren Geräteausstattung. Dagegen hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen:  Für Ruhe im Freien sorgt seit dem Jahre 2002 in Deutschland die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten. Die Umweltamtsleiterin verweist darauf, dass in diesem Gesetz auch die Betriebszeiten für die lauten Geräte und Maschinen geregelt sind. So gelten in Wohngebieten und in der Nähe von Krankenhäusern, Kur- und Erholungseinrichtungen zeitliche Beschränkungen für den Einsatz der Lärmmacher.  Motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser, Laubsammler, Motorkettensägen, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder dürfen in Wohngebieten ausnahmslos nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. An Werktagen von Montag bis Sonnabend gilt das Betriebsverbot zwischen  20.00 Uhr und 7.00 Uhr.

Darüber hinaus wurden die Betriebszeiten für bestimmte Gerätetypen noch weiter eingeschränkt. So dürfen  tragbare, handgeführte Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor  sowie bewegliche motorgetriebene Laubbläser und Laubsauger in Wohngebieten nur an Werktagen zwischen  9.00 und 13.00 bzw. 15.00 und 17.00 Uhr betrieben werden.

Nur die mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der EG gekennzeichneten Geräte dürfen werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden. Das deutsche Umweltzeichen (sog. „blauer Engel“) hat dagegen  keinen Einfluss auf die Betriebszeiten.

Wie die Schweriner Umweltbehörde betont, sollten Gartenfreunde man schon beim Kauf neuer Gartenhelfer auf leise Geräte achten und  sich im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses tagsüber an die übliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr halten. Denn Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Nach oben scrollen