Am 20. September wird in Schwerin der Weltkindertag gefeiert …

Angebote auf der Freilichtbühne

„Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit.“, meinte einst treffend Charles Dickens. Seit den 1920er Jahren gibt es internationale Tage des Kindes. Mittlerweile wird der Weltkindertag – zu unterschiedlichen Zeitpunkten – in fast 150 Ländern der Welt begangen.

Doch welche Stellung haben Kinder in den heutigen Gesellschaften? So sterben nach Angaben der Welternährungsorganisation täglich 16.000 Kinder an Hunger und Unterernährung. Gewalt gegen Kinder ist weltweit noch immer weit verbreitet, auch in Deutschland. In der reichen Bundesrepublik müssen zwar keine Kinder verhungern, aber leider hungern.

In Schwerin wird die Kinderarmut laut einer Bertelsmann-Studie auf 38,3 Prozent beziffert. Ein trauriger Spitzenwert in Deutschland. Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwege bezeichnete den Umstand, dass selbst in einem wohl habenden Land, wie Deutschland, noch immer viele Kinder in Armut leben müssen, „als  politisches Armutszeugnis für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“. Außer vollmundigen Ankündigungen vom „Kinderland M-V“, bürokratischen „Bildungsgutscheinen“ und „Kindertafeln“ ist den politisch Handelnden bislang nicht viel eingefallen, um daran nachhaltig und weitreichend etwas zu ändern.

Wer jedoch die Zukunft seiner Kinder verspielt, hat auch selbst keine … Dennoch: Es ist daher erfreulich, dass gerade in Schwerin am 20. September der „Weltkindertag“ feierlich begangen wird – die Kinder Schwerins, aber auch weltweit, zumindest für einen Tag in den Fokus gerückt werden. Zwischen 13.00 Uhr und 19.30 Uhr wird es auf der Freilichtbühne am Schlossgarten zahlreiche Angebote für Kinder geben, den KI.KA Tanzalarm ebenso wie Hüpfburgen, Kindergurtschlitten, Spielbusse, Luftballon-Wettbewerbe und vieles mehr. Auch für einen Imbiss wird gesorgt. Für „die größeren Kinder“ gibt es von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr ein Konzert mit Peter Schilling und Band.

Kinder in den Mittelpunkt – das sollte nicht nur am 20.9. gelten.

M.M.

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