Amt für Bürgerservice: Gültigkeit von Dokumenten regelmäßig prüfen

Fast 1.000 Schwerinerinnen und Schweriner sind derzeit nicht im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mit Blick auf die beginnende Ferien- und Reisezeit empfiehlt das BürgerBüro allen, das Gültigkeitsdatum von Personalausweis und Reisepass zu prüfen.

In Deutschland gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Das gilt nur dann nicht, wenn statt  dessen ein gültiger Pass als Identitätsnachweis vorgelegt werden kann. Bis zur Einführung des neuen Personalausweises ist die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gebührenfrei.

Ein Personalausweis kann bereits ab Geburt ausgestellt werden und ist bei Personen bis vollendeten Lebensjahr 26. Lebensjahr 5 Jahre und ab dem vollendetem 26 Lebensjahr immer 10 Jahre gültig. Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Personalausweis immer mit sich zu führen, jedoch die Pflicht, auf Verlangen einer dazu ermächtigten Stelle, ein gültiges Dokument vorzulegen. Wer nicht im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Passes ist, verstößt gegen die Ausweispflicht und handelt ordnungswidrig, was mit einen Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet wird.

Informationen zur Beantragung von Dokumenten finden Sie unter www.schwerin.de – Bürgerservice- BürgerBüro mit dem Link zum Dokumentenservice. Generell gilt, dass zur Beantragung eines Dokumentes der Antragsteller persönlich erscheinen muss und bei Dokumenten für Kinder diese zwingend zur Beantragung durch eine sorgeberechtigte Person anwesend sein müssen. Bei Fragen zu einem Dokument stehen die Mitarbeiterinnen des Dokumentenservices unter 5451133 zur Verfügung.

Informieren Sie sich bitte auch rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter oder im Internet über www.auswertiges.amt.de unter Reiseinformationen, welche Dokumente bei Einreise in ihr gewünschtes Reiseland erforderlich sind. Hierzu darf eine Passbehörde keine verbindliche  Auskunft  erteilen.

Auf der Internetseite der Stadt ist ebenso ein externer Link zum neuen Personalausweis als Multifunktionskarte in Scheckkartenformat, der am 01.11.2010  eingeführt wird, zu finden.

Michaela Christen

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