60-Jähriger soll Dienstgeheimnisse verkauft und Steuern hinterzogen haben
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Schwerin erhoben. Einem ehemaligen 60-jährigen Kriminalbeamten, dessen 60-jähriger Ehefrau und einer 69-jährigen Unternehmensberaterin aus Berlin werden u.a. Bestechung und Bestechlichkeit, teils im besonders schweren Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der angeschuldigte Beamte hinreichend verdächtig, im Zeitraum von 2008 bis 2016 unter rechtswidriger Ausnutzung seiner Dienststellung interne polizeiliche Informationen der als „Nachrichtenhändlerin“ tätigen Unternehmensberaterin gegen Entgelt zur Verfügung gestellt zu haben, die diese an ihre jeweiligen Auftraggeber verkaufte. In einem Fall soll der Angeschuldigte seine dienstlichen Befugnisse dazu missbraucht haben, die Aufhebung eines internationalen Haftbefehls gegen einen ukrainischen Oligarchen zu erreichen. Insgesamt soll der Angeschuldigte für seine rechtswidrigen Tätigkeiten mehr als 300.000 Euro von der Unternehmensberaterin erhalten und nicht versteuert haben. Deshalb besteht gegen ihn und seine Ehefrau auch der hinreichende Verdacht der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung. Der Angeschuldigte und die Unternehmensberaterin befinden sich seit dem 20.04.2016 in Untersuchungshaft.
Der Anfangsverdacht war ursprünglich aufgrund von internen Ermittlungen durch dienstvorgesetzte Beamte im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Zur Gewährleistung größtmöglicher Objektivität hat das Bundeskriminalamt auf Bitte des Direktors des Landeskriminalamtes M-V und des Leitenden Oberstaatsanwalts in Schwerin die polizeilichen Ermittlungen durchgeführt.