Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Abgabeschluss am 31.03.2008 – Die Agentur für Arbeit Schwerin möchte alle anzeigepflichtigen Arbeitgeber an die Rückgabe der Anzeigevordrucke für das Jahr 2007 erinnern.

Angesprochen sind hierbei alle Arbeitgeber, die in 2007 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten und daher zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur abgegeben haben. Außerdem müssen Arbeitgeber, die ein Anzeigeformular zugesandt bekommen haben und deren Beschäftigtenzahl im Jahr 2007 im Jahresdurchschnitt auf monatlich unter 20 Arbeitsplätze gesunken ist, bei der Arbeitsagentur eine schriftliche Meldung (sog. Erklärung „A“) abgeben.

Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es bei der Agentur für Arbeit Schwerin und im Internet unter: www.arbeitsagentur.de

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