Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern MV zum Wertgrenzenerlass

„Neuer Wertgrenzenerlass ist wirksame Maßnahme für Bürokratieabbau und zur Stärkung des regionalen Handwerks“

Die Präsidenten der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme ausdrücklich den im April diesen Jahres neu gefassten Wertgrenzenerlass durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern. Dem von Kritikern öffentlich geäußerten Vorwurf, mit der Möglichkeit freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen Korruption und Mauschelei Vorschub zu leisten, wird darin eindeutig widersprochen.

„Das Handwerk ist gerade im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ein ganz wesentlicher Stabilitätsfaktor, Arbeitgeber und Ausbilder. Der Wertgrenzenerlass ist eine wirksame Maßnahme, das regionale Handwerk zu stärken und von bürokratischen Hürden zu entlasten“, sagt Peter Günther, Präsident der Handwerkskammer Schwerin und der Arbeitsgemeinschaft der Kammern.

Mit dem neuen Erlass wird im öffentlichen Auftragswesen die freihändige Vergabe generell bis zu einem Auftragswert von 30.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (davor 20.000 Euro) möglich sein. Bauleistungen können seitdem bis zu einem Gesamtauftragswert von 300.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (davor 200.000 Euro) nach beschränkter Ausschreibung in Auftrag gegeben werden.

„Die Vergabepraxis in den Kommunen zeigt seit Jahren, dass es für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen feste Regeln und genügend Prüfmöglichkeiten gibt, um den fairen Wettbewerb der Anbieter zu garantieren“, sagt Peter Diedrich, Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.

„Nach wie vor muss immer noch ein Großteil der Betriebe überwiegend in angrenzenden Bundesländern arbeiten. Die kleineren und mittleren Betriebe haben durch den neuen Erlass nun weniger Arbeitsaufwand und größere Chancen bei öffentlichen Aufträgen im Land. So bleibt mehr Geld im regionalen Wirtschaftskreislauf und dies kommt allen Bürgern zugute“, ergänzt Peter Günther.

Bei der Einführung höherer Wertgrenzen folgen immer mehr andere Bundesländer dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern. So haben inzwischen auch Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ihre Wertgrenzen angehoben. Eine bundesweite Angleichung ist in der Diskussion.

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