Rund 6.000 Anspruchsberechtigte beim Pflegewohngeld

Etwa 6.000 Menschen im Land sind nach dem Landespflegegesetz anspruchsberechtigt und können mit dem neuen Landespflegewohngeld rechnen.

Von den 14.900 Pflegeplätzen im Land waren bis Ende 1995 rund 6.000 Plätze entstanden, die über langfristige Kredite der Träger privat finanziert wurden. Vor allen Dingen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die über derartige Plätze verfügen, können die Auszahlung von Landespflegegeld erwarten.

Zwei Drittel dieser Anspruchsberechtigten haben rund vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes bereits Zahlungen erhalten.

Die zusätzlich in den Landeshaushalt eingestellten Mittel für das Landespflegewohngeld in Höhe von 8,1 Mio. Euro werden nach Einschätzung des Sozialministeriums voll benötigt werden. Bei den in den ersten vier Monaten verausgabten Mitteln sind die noch zu erwartenden weiteren Auszahlungen nicht berücksichtigt.

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