Aufbrüche von Parkschein-Kassenautomaten aufgeklärt

Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehle gegen zwei Männer aus Hamburg

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 30.07.2014 Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 36 und 46 Jahren aus Hamburg wegen des Verdachts des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in vier Fällen, davon in einem Fall im Versuch, erlassen.

Die Männer sowie eine weitere Mittäterin sind dringend verdächtig, im Zeitraum vom 20.07. bis zum 22.07.2014 Parkschein-Kassenautomaten auf dem Parkplatzgelände der HELIOS-Kliniken, auf dem Parkplatz Am Burgsee/Ecke Geschwister-Scholl-Straße und in der Grünen Straße (wir informierten) mit einem Hebelwerkzeug aufgebrochen und Bargeld in Höhe von insgesamt ca. 8.000,00 € entwendet zu haben.

Wie Pressesprecherin Claudia Lange mitteilte, habe ein Mitarbeiter der Nahverkehr Schwerin GmbH maßgebliche Hilfe bei der Aufklärung geleistet. Dieser hatte einen der Tatverdächtigen bei dem Versuch beobachtet, in den frühen Morgenstunden des 29.07.2014 einen Parkschein-Kassenautomaten in der Mecklenburgstraße aufzubrechen, und die Polizei informiert. Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin konnten die flüchtigen Tatverdächtigen wenig später in Tatortnähe stellen und vorläufig festnehmen.

Das Amtsgericht habe den Haftbefehl gegen den 46-jährigen Tatverdächtigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt; gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen wurde Untersuchungshaft angeordnet, so Lange weiter.
Sofern die Männer im besonders schweren Fall des Diebstahls verurteilt werden, droht ihnen eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren.

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