Aufklärung in den Mittelpunkt stellen!

Schwerin: Zur heutigen Presseberichterstattung zum Lea-Sophie-Untersuchungsausschuss erklärt der FDP-Kreisvorsitzende Michael SCHMITZ:

Als Liberale ist uns die Gewährleistung der Pressefreiheit ein hohes und schützenswertes Grundrecht. Wir anerkennen deshalb auch den großen Einsatz der Journalisten für ungestörte Ton- und Bildaufnahmen in der Stadtvertretung. Allerdings verdienen auch die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten im Untersuchungsausschuss sowie das Interesse an einer demokratischen und sachlichen Aufklärung der Umstände , die zum Tod Lea-Sophies geführt haben, umfassenden Schutz. In der Abwägung der gleichrangigen Grundrechte ist der von uns gewünschte Verzicht auf Ton- und Bildaufnahmen während der Ausschusssitzung gerechtfertigt. Dies bestätigten auch die Gerichte ständig. Weder sind Journalisten von der Teilnahme an den Sitzungen des U-Ausschusses ausgeschlossen, noch ist die für die Öffentlichkeit dringend erforderliche Berichterstattung untersagt. Auch Interviews im Anschluss an die Sitzung werden durch den Antrag nicht verhindert. Eine erneute Beschlussfassung über die notwendige Konsequenz für den politisch verantwortlichen Dezernenten Junghans ist gleichfalls dadurch nicht ausgeschlossen.

Mit der Aufforderung der Linken an den FDP-Stadtvertreter Priesemann „sein Vorhaben zu überdenken, um die schon angespannte Atmosphäre im Ausschuss nicht zu verhärten“, wird doch der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass es einigen Ausschussmitgliedern nicht mehr um Aufklärung, sondern hauptsächlich um Wahlkampf geht. Die Forderung des FDP-Stadtvertreters ist unpopulär, soll aber verhindern, dass durch mediengierende Profilierungssucht weniger die Aufklärung der Todesumstände Lea-Sophies sowie die Verhinderung solch tragischer Taten für die Zukunft ins Hintertreffen gerät. Sachpolitik muss Vorrang haben.

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