Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen in Schwerin

Veterinäramt: Keine Gefahr für Menschen, Honigverzehr völlig unbedenklich

Im Schweriner Stadtteil Lankow ist in einer Hobbyimkerei ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt worden. Es handelt sich dabei um eine reine Insektenkrankheit. Menschen sind nicht gefährdet und auch auf dem Bienenstand erzeugter Honig ist für Menschen völlig unbedenklich, teilt das zuständige Veterinäramt mit. Eine Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut ist heute erlassen worden.

Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Amerika wissenschaftlich beschrieben. Er war in Europa schon immer verbreitet. Faulbrutsporen werden hauptsächlich über räubernde Bienen oder infizierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet. Der Erreger wird von den erwachsenen Bienen über den Futtersaft auf die Brut übertragen. In den jungen Larven vermehrt sich das Bakterium massiv und führt zu deren Tod. Je nach Erregertyp variiert der Zeitpunkt des Larventodes. Stirbt die Brut vor der Verdeckelung, wird sie meist von den Putzbienen entfernt. Dadurch kann die Infektion zum Teil sogar über Jahre unerkannt bleiben und sich weiterverbreiten. Stirbt die Brut erst nach der Verdeckelung, sackt der Zelldeckel ein und färbt sich langsam dunkel. Dann fällt auch die sogenannte „Streichholzprobe“ positiv aus.

Wenn ein Imker bei seinen Völkern Anzeichen feststellt, die den Verdacht auf Faulbrut nahelegen, hat er unverzüglich Anzeige bei seinem zuständigen Veterinäramt zu stellen, teilt das zuständige Veterinäramt mit. Eine Meldung zu viel sei kein Problem, ein nicht erkannter Ausbruch verursache nicht nur bei dem betroffenen Imker massive Schäden. Ein Seuchenausbruch muss nicht auf schuldhaftes Verhalten des Imkers zurückzuführen sein. Wird jedoch ein Seuchenverdacht nicht angezeigt, kann das nach dem Tierseuchenrecht auch eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen. Wichtig ist das frühe Erkennen der Infektion über Futterkranzproben. Damit ist die Möglichkeit gegeben, durch imkerliche Maßnahmen den Erreger zu eliminieren, bevor die Seuche zum Ausbruch kommt. Es gibt keinerlei Medikamente gegen die Amerikanische Faulbrut. Behandlungsversuche mit nicht zugelassenen Medikamenten sind nicht nur strafbar, sondern würden die Seuche lediglich verschleiern.

Um den betroffenen Bienenstand wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, in dem jetzt alle Bienenvölker untersucht werden. Imker, die ihre Bienenhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dies unverzüglich bei ihrem zuständigen Veterinäramt nachholen. Dies gilt generell für jegliche Haltung von Bienen, nicht nur im Sperrgebiet. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung  der Landeshauptstadt und des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist unter 03874 624-0 oder info@lkparchim.de zu erreichen.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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