Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Karten

Verbraucherzentrale informiert: Maßnahme seit dem 1. Juli 2017 Teil des Telekommunikationsgesetzes

Wer ab dem 1. Juli eine Prepaid-Karte zum Telefonieren kauft, muss sich ausweisen. Diese Maßnahme soll Kriminellen Einhalt gebieten und ist nun Teil des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Händler sind somit verpflichtet, die Identität des Käufers mittels Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel zu prüfen. Zusätzlich müssen persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtstag, Art des Ausweises, Ausweisnummer sowie die ausstellende Stelle erfasst werden.

Im Shop des Mobilfunkanbieters erfolgt die Ausweiskontrolle direkt beim Kauf. Entscheidet sich ein Kunde zum Online-Kauf oder etwa in einem Supermarkt, ist der Video-Ident-Chat eine häufig angebotene Lösung. Per Smartphone oder Computer verbindet sich der Kunde mit einem Mitarbeiter eines Dienstleisters per Video-Anruf, dann erfolgt die Ausweiskontrolle per Abgleich der angegebenen Daten. Einige Anbieter bieten auch die Identifizierung via Post-Ident-Verfahren an; hier wird die Identität des Käufers durch einen Angestellten in der Postfiliale überprüft.

Tipp: Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die angebotenen Alternativen der einzelnen Händler, damit Sie jederzeit erreichbar bleiben!

Quelle: Verbraucherzentrale MV

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Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2025 um 00:53 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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