Badeverbot im Mechower See / Lk Nordwestmecklenburg

Am Nachmittag des 05.08.2009 wurde von einem Mitbürger eine vermutliche Umweltverschmutzung im Mechower See bei 19271 Schlagbrügge / Lk NWM gemeldet. Er hatte einen öligen Film auf der Wasseroberfläche der Naturbadestelle festgestellt und eine Verunreinigung durch Einleitung von Farben oder anderen Flüssigkeiten befürchtet.

Die Feuerwehr wurde zur Eindämmung / Neutralisierung / Absaugung des Filmes alarmiert und auch das Umweltamt hinzugezogen.

Nach ersten Untersuchungen handelt es sich bei dem öligen Film nicht um verbotswidrig eingeleitete Flüssigkeiten, sondern um sogenannte Blaualgen.
Diese sind  nicht wirklich Algen im biologischen Sinn, sondern eine Bakterienart.

Bei der Berührung mit „Blaualgen“ kann es zu Reizungen und Rötungen der Haut, der Schleimhäute und der Augen kommen.
Das Schlucken von Seewasser mit diesen Bakterien kann zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen.

Aus diesem Grund wurde für den Mechower See bis auf Weiteres ein Badeverbot verfügt.

Zur endgültigen Bestimmung des „Filmes“ wurden Proben zu weiteren Untersuchungen entnommen.

Ronald Witt

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