Kaufmännische Krankenkasse (KKH) weist auf Veränderungen ab 1. Juli 2008 hin
Ab 1. Juli 2008 ist die Balneophototherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. „Menschen, die an einer mittelschweren bis schweren Schuppenflechte leiden – in Fachkreisen auch Psoriasis vulgaris genannt, können die Balneophototherapie ab 1. Juli 2008 auf Kassenkosten in Anspruch nehmen“, teilt Annette Troschke Leiterin des KKH-Servicezentrums in Schwerin, mit. Die Therapie muss jedoch in einer speziellen medizinischen Einrichtung erfolgen. Troschke: „Voraussetzung ist, dass die Institution von einem Arzt geleitet wird.“ So sieht es die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, der aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besteht, vor.
Bisher mussten gesetzlich Versicherte diese Leistung aus eigener Tasche zahlen. „Da sich die Balneophototherapie bewährt hat und ihre Wirkung nun auch in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen wurde, können jetzt die gesetzlichen Krankenkassen diese Behandlung übernehmen. Zum 1. Juli 2008 ist die Therapie Bestandteil des Leistungskatalogs in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Troschke von der KKH in Schwerin. Bisher erfolgte diese Therapie nur unter bestimmten Voraussetzungen bei stationären Aufenthalten. Ab 1. Juli 2008 kann die Balneophototherapie damit einem weiteren Patientenkreis zugute kommen und auch ambulant durchgeführt werden.
Bei der Balneophototherapie handelt es sich um Bäder in Salz- bzw. lichtsensibler Lösung. Die Bäder erfolgen in Kombination mit einer UV-Lichttherapie, die gleichzeitig oder anschließend zur Anwendung kommt. Insbesondere bei Menschen mit einer Schuppenflechte kann diese Therapie eine deutliche Verbesserung des Hautbildes bewirken.