Barrierefreies Wohnen: Anmeldefrist für Förderanmeldungen verlängert

Glawe: Unterstützung für Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden und den Einbau von Aufzugsanlagen in Wohngebäuden

Der barrierefreie und der Barriere reduzierende Umbau sowie die zukunftsfähige, energetische Sanierung von Wohnungen stehen im Mittelpunkt der Wohnraumförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt wurde die Frist für Förderanmeldungen bis zum 31. August 2014 verlängert. „Familien mit Kindern und die wachsende Zahl älterer Menschen haben besondere Bedürfnisse an das alltagsgerechte Wohnen. Da müssen Türen verbreitert, Bäder umgebaut oder Schwellen am Boden abgebaut werden. Mit der Wohnraumförderung unterstützen wir private Wohnungseigentümer jeden Alters bei der nachfragegerechten Sanierung“, betonte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Freitag in Schwerin.

Insgesamt stellt das Land 11 Millionen Euro für die Sanierung von Wohnungen bereit, davon sechs Millionen Euro als Darlehen und fünf Millionen Euro als Zuschüsse. In dem Förderprogramm werden unter anderem für private Eigentümer jeden Alters Darlehen von bis zu 43.000 Euro pro Wohnung zur Verfügung gestellt, die zum barrierefreien oder Barriere reduzierenden Umbau dienen. Auch bei der Nachrüstung von Personenaufzügen auf halben oder ganzen Etagen unterstützt das Land künftig mit höheren Darlehen von bis zu 60.000 Euro. „Demografische Veränderungen im Land wirken sich auch auf den Wohnungsbedarf und die Nachfrage aus. Diesen Prozess begleiten wir mit dem Wohnraumförderprogramm“, so Glawe weiter.

Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Modernisierung innerstädtischer Wohnungen. „Dadurch sollen attraktive zukunftsfähige Wohnangebote insbesondere für Familien mit Kindern geschaffen und zur Sanierung der Innenstädte beigetragen werden“, sagte Glawe. Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen in den Innenstädten und den Stadtumbaugebieten werden mit sechs Millionen Euro gefördert. Gefördert werden von der Verbesserung der Wärmedämmung, der Erneuerung von Heizungs- und Sanitäranlagen über den Balkonanbau bis hin zu neuen Dächern und Außenanlagen.

Das Landesprogramm Wohnraumförderung steht zum Download auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus unter www.wm.mv-regierung.de zur Verfügung (Homepage – Punkt: „Themen“ – „Bau“- „Wohnraumförderung“).

Anmeldungen für eine Förderung können ab sofort eingereicht werden. Weitere Informationen, Beratung und Antragsunterlagen sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) erhältlich. Kontakt: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 160255, 19092 Schwerin, info@lfi-mv.de; www.lfi-mv.de.

Neben dem Landesförderinstitut unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Durchführung von Investitionen im Wohnungsbau. Die KfW bietet Finanzierungen zu günstigen Konditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, barrierefreien Umbau, den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

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