Baumaßnahmen konzentrieren sich auf Anliegerstraßen

Baudezernent spricht sich für unbürokratische Lösungen zur Entlastung der Anwohner aus

In diesem und im nächsten Jahr werden die größeren Baumaßnahmen der Schweriner Verkehrsbehörde vorrangig Anliegerstraßen betreffen. Den Informationen zufolge werden u.a. die Apothekerstraße, die Bergstraße, die Severinstraße, Geschwister-Scholl-Straße, die Schliemannstraße und die Alexandrinenstraße saniert und müssen dazu ganz oder teilweise gesperrt werden. In den vergangenen Jahren hatte sich die Landeshauptstadt im Straßenbau vor allem auf zentrale Verkehrsadern wie die Graf-Schack-Allee, die Werder- oder die Johannes-Stelling-Straße konzentriert.

Unannehmlichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner

„Wir versuchen die Belastungen so gering wie möglich zu halten, aber vor allem in der Altstadt kommt es durch den knappen Parkraum zu Schwierigkeiten, auch weil Anlieger die Stellplätze auf den Innenhöfen nicht mehr erreichen können. Wir versuchen durch unbürokratische Lösungen für Entlastung zu sorgen“, so Baudezernent Dr. Wolfram Friedersdorff. So wurden die Grenzen für die Bewohnerparkzonen bis Jahresende aufgehoben, um das zonenübergreifende Parken zu ermöglichen. Außerdem erhalten Anwohner, die ihren Stellplatz auf dem Innenhof nicht mehr erreichen können, ab sofort einen zeitlich begrenzten Bewohnerparkausweis.

Temporäre Bewohnerparkausweise ab Montag erhältlich

Anspruchsberechtigt sind Anwohner mit Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone in Schwerin, denen aufgrund einer Straßenbaumaßnahme temporär der bisher genutzte private Stellplatz nicht zur Verfügung steht. Für die befristete Bewohnerparkkarte wird unabhängig von der Dauer der Befristung eine Verwaltungsgebühr von 15,30 Euro erhoben. Da es sich hierbei um eine Bearbeitungs- und nicht eine Benutzungsgebühr handelt, orientiert sich der Betrag an der Mindestgebühr bei Erteilung der sog. Besucherparkkarte (ebenfalls 15,30 Euro).
Die Antragsbearbeitung und Ausgabe der zeitlich befristeten Bewohnerparkkarten erfolgt im BürgerBüro. Das Antragsverfahren entspricht dem der regulären Bewohnerparkkarten. Der Anspruch besteht für die Dauer der Straßenbaumaßnahme.

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