Baumbeschnitt im öffentlichen Bereich durch Anlieger ist Sachbeschädigung

Tausende Euro Schaden für die Landeshauptstadt

Schwerin (SDS) • Immer häufiger haben die Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin mit einem großen Problem zu kämpfen: Jungbäume im öffentlichen Bereich werden von Anwohnern beschnitten. Meist sind die Bäume durch den nicht fachgerechten Schnitt so stark beschädigt, dass sie gefällt und nachgepflanzt werden müssen. Junge Linden in der Straße Alte Gärtnerei im Wohngebiet Warnitz, Linden und eine Hainbuche in der Straße Blumenbrink in der Neuen Gartenstadt sowie gleich mehrere Alleebäume in der Grabenstraße in Krebsförden: All diese Bäume wurden geköpft – zum Teil von Anwohnern, zum Teil sind die Verursacher unbekannt.

„In der August-Bebel-Straße ist ein Jungbaum sogar schon zum zweiten Mal geköpft worden, nachdem wir ihn nachgepflanzt hatten“, sagt Silke Bade von der SDS erschüttert. „Das ist ganz eindeutig Sachbeschädigung“. Zu vermuten ist, dass Anwohner sich einen freien Blick auf den Pfaffenteich verschaffen wollen.

Der Baumschnitt im öffentlichen Bereich ist allein Aufgabe der SDS, denn bei Straßenbäumen muss ein sogenanntes Lichtraumprofil eingehalten werden. Damit ist der Bereich gemeint, der auf dem Fahrweg von Gegenständen freizuhalten ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wird der Leittrieb der Bäume entfernt, kann in der Folge der Baum nicht an das Lichtraumprofil angepasst werden. „Deshalb ist das dann ein Totalschaden, der Baum muss ausgetauscht werden, sagt Silke Bade. Beispiel Grabenstraße: Die 2006 gepflanzten Straßenbäume hatten sich nach intensiver Anwuchspflege sowie sogenannter Erziehungsschnitte gut entwickelt. Vor einigen Wochen hatte ein Bürger alle Bäume gekappt. Die kronbildenden Äste und der Leittrieb wurden bis an den Stamm zurückgeschnitten. „Eine notwendige gleichmäßige Krone mit einem durchgehenden Leittrieb ist nicht mehr vorhanden. Lange Einzeltriebe sorgen dafür, dass die Krone buschig wächst. Das bedeutet, dass das Lichtraumprofil nicht mehr eingehalten werden kann“, so Bade.

Ob mit Vorsatz oder aus Unwissenheit: Dem Verursacher droht nicht nur eine Anzeige, sondern auch die Kostenerstattung in Höhe der Nachpflanzung und Pflege des neuen Baumes. Dieser Schadensausgleich kann sich je nach Baumart auf mindestens 800 Euro pro Baum belaufen. „Wir bitten die Bürger darum, auf das Wissen der SDS-Mitarbeiter zu vertrauen und uns die Beschädigung von Bäumen zu melden“, so Silke Bade. Die Telefonnummer lautet (0385) 644 35 57.

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