Beantragung von Krankenkassengeldern für Selbsthilfegruppen

Die Schweriner Selbsthilfekontaktstelle bietet auch in diesem Jahr den Service an, die Selbsthilfegruppen bei der Beantragung von Krankenkassengeldern gemäß § 20c SGB V zu unterstützen und zu beraten.

Die Anträge werden gesammelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Alle Gruppen die diesen Service nutzen wollen, melden sich bitte bei der KISS zwecks Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter der Tel.: Nr. 0385-3924333 oder per E-Mail info@kiss-sn.de

Gudrun Schulze

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