Beate Schlupp: Wahlwerbung muss frei von strafrechtlich relevanten Inhalten bleiben

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Beate Schlupp, bezeichnete es als bedauerlich, dass der Landkreis im Streit um die menschenverachtenden Plakate der NPD in der 1. Gerichtsinstanz unterlegen sei.
„Es ist bedauerlich, dass Gerichte über die Zulässigkeit von Wahlplakaten entscheiden müssen. Eine Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen. Plakate, die auch nur den Anschein haben, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, sind für den Wahlkampf – unabhängig von gerichtlichen Entscheidungen – nicht geeignet.

Erneut zeigt sich, dass die rechtsextremistische NPD inhaltlich nichts zu bieten hat. Deshalb richtet sie sich nun mit diffamierenden und volksverhetzenden Äußerungen gegen polnische Mitbürger, die hier im Landkreis Uecker-Randow eine Heimat gefunden haben. Die Entscheidung des Landrates, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen, begrüße ich ausdrücklich. Er verfolgt damit sein legitimes Ziel als Ordnungsbehörde, Wahlwerbung frei von strafrechtlich relevanten Inhalten zu halten“, so Beate Schlupp.

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