Bei OB-Wahl keine Wahlschablone für Blinde und Sehbehinderte

Person des Vertrauens oder Wahlvorstände dürfen assistieren

Anders als bei Bundes- oder Landtagswahlen stellt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. für Oberbürgermeisterwahlen in Schwerin keine Wahlschablonen für Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung zur Verfügung. Deshalb weist der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt darauf hin, dass dieser Personenkreis bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 4. September eine Person des Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen kann, die ihm beim Wählen assistiert. Selbstverständlich nimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe auch ein Mitglied des jeweiligen Wahlvorstandes im zuständigen Wahllokal wahr. Darüber hinaus steht Blinden und Menschen mit einer Sehbehinderung die Briefwahl offen.

„Dennoch ist die Situation für uns unbefriedigend. Es ist nicht hinzunehmen, dass bei den Wahlen auf kommunaler Ebene in unserem Bundesland keine Wahlschablonen angeboten werden. Wir werden dazu das Gespräch mit dem Innenministerium suchen, um eine Verbesserung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erreichen“, sagt die Vorsitzende des Behindertenbeirats Angelika Stoof.

 

Quelle: LHS

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