Benutzung der städtischen Sportstätten verteuert sich

Schulen und Vereinssport mit Kindern haben Vorrang

 

Die Landeshauptstadt will die Entgelte für die Benutzung der städtischen Sportanlagen den gestiegenen Betriebskosten anpassen. Die Entgeltordnung wurde dazu komplett überarbeitet. Der Entwurf, der mit dem Stadtsportbund abgestimmt ist und auch die Belange der Schulträger berücksichtigt, wurde dem Hauptausschuss der Stadtvertretung am 19. Januar erstmals zur Beratung vorgelegt. Festgeschrieben wird bei der Vergabe der Hallen und Sportanlagen der Vorrang des Schulsports. Für den Schulsport werden die Änderungen erst mit Beginn des neuen Schuljahrs 2016/17 wirksam.

Die Entgelte werden sich teilweise verdoppeln. Für die Mitgliedsvereine im Stadtsportbund (Nutzergruppe A) soll es wie bisher eine starke Rabattierung geben, die dem prozentualen Anteil der Kinder und Jugendlichen bei der jeweiligen Nutzung entspricht. Dieser Rabatt steigt in vier Stufen auf bis zu 92,4 Prozent bei einem Kinder- und Jugendanteil von mehr als 40 Prozent. Innerhalb des Vereinssports müssen bei der Hallenvergabe Belange des Kinder- und Jugendsports sowie von Sportlerinnen und Sportlern mit Handicap besonders berücksichtigt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Sportanlagen ist zwar möglich, aber nachrangig gegenüber allen anderen Nutzungen.

Neben dem Schulsport sieht die neue Entgeltordnung drei Nutzergruppen vor, die unterschiedliche Stundensätze zahlen: Nutzergruppe A sind Mitgliedsvereine im Stadtsportbund und andere als gemeinnützig anerkannte Vereine und Institutionen, deren Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin liegt und die hauptsächlich sportliche Angebote erbringen. Für sie beträgt der Stundensatz künftig 10 Euro, abzüglich des Rabatts entsprechend ihres Kinder- und Jugendanteils. Nutzergruppe B – das sind alle weiteren gemeinnützigen Vereine und Institutionen aus der Landeshauptstadt – müssen künftig 15 Euro zahlen. Für alle weiteren Nutzer (Gruppe C) verdoppelt sich der Stundensatz von 15 auf 30 Euro.

Die Entgelte wurden zuletzt vor zehn Jahren angepasst. Mit der Anpassung setzt die Verwaltung eine Forderung der Rechnungsprüfer um. Auch der beratende Beauftragte hatte die Stadt aufgefordert, ihre öffentlichen Zuschüsse für die Bewirtschaftung der Sportanlagen durch eine Erhöhung der Benutzungsentgelte zu senken. Die Stadt rechnet damit, dass der städtische Zuschuss nun um rund 100.000 Euro jährlich gesenkt werden kann.

 

Quelle: LHS

Nach oben scrollen