Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR öffnet am 2. Juli

Schwesig: DDR-Heimkinder keine Opfer zweiter Klasse

Menschen, die in den Kinder- und Jugendheimen der ehemaligen DDR Unrecht erlitten haben, können sich ab dem 2. Juli 2012 an die Beratungsstelle in Schwerin wenden. Sozialministerin Manuela Schwesig hat am Dienstag gemeinsam mit der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Marita Pagels-Heineking, Details über die Hilfen für Betroffene vorgestellt.

„Im Fonds für ehemalige DDR-Heimkinder stehen in Ostdeutschland insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung. Damit kann den Betroffenen ganz konkret geholfen werden. So bekommen ehemalige Heimkinder, die in den Heimen zur Arbeit gezwungen wurden eine einmalige Zahlung von 300 Euro pro Arbeitsmonat“, sagte Schwesig. Aber auch finanzielle Hilfen bei Fahrten zu Behörden oder zu Kuraufenthalten können übernommen werden.

„Wir können erlittenes Unrecht nicht wieder gut machen. Aber es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, den Opfern Hilfe anzubieten“, so Schwesig. „Das Geld zur Unterstützung wird den Betroffenen direkt ausgezahlt, und nicht an Dritte gegeben. Außerdem wird die finanzielle Unterstützung nicht auf sonstige Leistungen wie Arbeitslosengeld II angerechnet.“

Bei der Beratungsstelle gibt es in Mecklenburg-Vorpommern kompetente Ansprechpartner, die den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen. „Es ist wichtig, dass die ehemaligen DDR-Heimkinder nicht als Opfer zweiter Klasse abgestempelt werden. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass nach dem Hilfsfonds für die westdeutschen Heimkinder auch in den neuen Bundesländern geholfen wird“, so die Ministerin.

Weitere Informationen erhalten Betroffene unter der Internet-Adresse www.fonds-heimerziehung.de und unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1004900.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV

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