Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose

Seit Oktober 2007 haben die ARGEn in Westmecklenburg die Möglichkeit,  die Arbeitsaufnahme Langzeitarbeitsloser unter bestimmten Bedingungen mit einem Beschäftigungszuschuss zu fördern.

Bislang konnte diese Form der Förderung nur von öffentlichen und gemeinwohlorientierten Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, ab dem 01.04.2008 kann diese Leistung der Beschäftigungsförderung grundsätzlich von allen Arbeitgebern und Unternehmen beantragt werden. Arbeitgeber können den Beschäftigungszuschuss erhalten, wenn sie langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld II-Empfänger einstellen, deren Integration bislang auf Grund besonders schwerer Vermittlungshemmnisse nicht gelang. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und kann in einer ersten Förderphase bis zu 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen. Die Förderdauer erfolgt  bis zu 24 Monaten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei tarif-/ortsüblichen Vergütungen. Ergänzend ist bei Bedarf die Zahlung eines  Kostenzuschusses für eine begleitende Qualifizierung möglich. Insgesamt stehen den ARGEn in Westmecklenburg in diesem Jahr 5,3 Millionen Euro für dieses Förderinstrument zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Leistungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren erhalten Arbeitgeber bei den ARGEn in Westmecklenburg, ihren Ansprechpartnern im Gemeinsamen Arbeitgeberservice bzw. unter: www.arbeitsagentur.de Stichwort: Beschäftigungszuschuss.

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