Bewerber für ein Schöffenamt gesucht

Die Landeshauptstadt Schwerin sucht 260 Frauen und Männer, die Interesse daran haben, sich den Richtern beim Amts- und Landgericht Schwerin für die neue Amtsperiode ab 1. Januar 2009 als Haupt- bzw. Hilfsschöffen zur Verfügung zu stellen.

Kandidaten für die Schöffenwahl sollen von den Gemeindevertretungen, in Schwerin die Stadtvertretung, und den darin vertretenden Parteien benannt werden. Aber auch Verbände, Bürgervereine und Organisationen können Vorschläge unterbreiten. Darüber hinaus sind Eigenbewerbungen durch interessierte Bürger möglich.

Schöffen sind als ehrenamtliche Richter ein unverzichtbarer Teil der Rechtsprechung. Ihre Mitwirkung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrungen – ihr gesunder Menschenverstand – in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen sollen. Schöffe darf jeder werden, der älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre ist, seinen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Schwerin hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Wer Interesse hat als Schöffe tätig zu werden, wendet sich bitte an folgende Anschrift:
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Bürgeramt / Wahlen
Am Packhof 2-6
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin
Die Abgabe einer Erklärung zur Bereitschaft an einem Schöffenamt, ist auch telefonisch unter der Rufnummer (0385) 545-1714, per Fax (0385) 545-1749, per E-Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder persönlich im Stadthaus, Am Packhof 2-6, im Raum E.068 möglich.

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