Bisher kein aktueller Befall von Eichenprozessionsspinnern in Schwerin

Behörden beobachten Situation im Stadtgebiet regelmäßig

In Mecklenburg-Vorpommern hat in diesen Tagen die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in der Landesforst begonnen. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die beim Menschen allergische Beschwerden auslösen können. Sind nur einzelne Bäume befallen, wie im vergangenen Jahr im Stadtwald von Schwerin, können die Nester durch Spezialisten abgesaugt oder abgesammelt werden. Ein aktueller Befall ist in der Landeshauptstadt derzeit nicht bekannt.

Die zuständigen Behörden stehen im regen Austausch und beobachten regelmäßig die Situation im gesamten Stadtgebiet. Ansprechpartner bezüglich erforderlicher Maßnahmen ist das Amt für Ordnung. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Pflicht von Grundstückseigentümern zur Kontrolle von Eichen auf einen möglichen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner. Ein festgestellter Befall ist dem Amt für Ordnung telefonisch unter 545-1830 oder 545-2416 zu melden. Absperrungen oder erforderliche Bekämpfungs-Maßnahmen sind umgehend zu veranlassen.

In Gebieten, in denen das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners festgestellt wurde, sind Absperrmaßnahmen und Warnhinweise sowie besondere Verhaltensregeln zu beachten. Die befallenen Areale und Baumbestände sollten gemieden und insbesondere die Gespinste nicht berührt werden. Vor Haut -und Schleimhautkontakte mit den Raupenhaaren sollte man sich schützen.

Wenn nach Kontakten mit dem Eichenprozessionsspinner gesundheitliche Probleme auftreten, besteht keine Meldepflicht. Die behandelnden Ärzte werden jedoch gebeten, bei entsprechenden Symptomen eines Patienten im Zusammenhang mit Kontakten zu Eichenprozessionsspinnern das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Für Schwerin melden Ärzte bitte Fälle telefonisch unter 0385 545-2865 oder 2867. Darüber hinaus beantworten Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Anfragen zu den gesundheitlichen Problemen im Kontakt mit dem EPS.

Ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V zu den Gesundheitsgefahren durch den EPS finden Interessierte unter www.schwerin.de

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