Braucht Schwerin einen Bürgerhaushalt?

Online-Umfrage will Interesse der Schwerinerinnen und Schweriner ermitteln

 

Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts wird derzeit untersucht, wie in Schwerin ein Bürgerhaushalt eingeführt werden könnte und ob seitens der Schweriner Bürgerinnen und Bürger überhaupt die Bereitschaft besteht, sich mit Vorschlägen, Anregungen und Kritik an der Vorbereitung und Planung des Schweriner Haushalts aktiv zu beteiligen. Die Online-Umfrage ist bis zum 25. Januar über das Stadtportal www.schwerin.de oder direkt über die Webseite www.bürgerhaushalt-schwerin.de zu erreichen.

Ein Bürgerhaushalt ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von städtischen Geldern. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von gemeindlichen Ausgaben und Einnahmen einbezogen. Bei konsequenter Weiterentwicklung dieses Partizipationsverfahrens können Bürgerhaushalte dazu beitragen, die von Politikverdrossenheit bedrohte repräsentative Demokratie wieder zu beleben und das Misstrauen der Bürger gegenüber Politik und Verwaltung zu reduzieren.

Etwa 120 Städte in Deutschland haben bereits einen Bürgerhaushalt eingeführt. Einige Städte haben dieses Instrument der Bürgerbeteiligung allerdings wegen mangelndem Interesse der Einwohner auch wieder aufgegeben. Vor vier Jahren hatte auch die Schweriner Stadtvertretung beschlossen, dass die Oberbürgermeisterin ein Konzept für einen Bürgerhaushalt erarbeiten soll, diesen Beschluss 2013 aber wieder aufgehoben.

„Ich finde es interessant, dass es eine wissenschaftliche Untersuchung zu dieser Frage gibt“, sagt Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow. „Für das Ausfüllen des anonymen Online-Fragebogens benötigt man nur fünf bis zehn Minuten. Es wäre toll, wenn wir durch eine hohe Beteiligung ein repräsentatives Meinungsbild bekommen“, werben die Organisatoren der Umfrage Justine Steiner aus Wismar und Jan Szymik aus Schwerin, die sie im Rahmen eines Verwaltungsstudiums an der HWR-Berlin erarbeitet haben. Die Ergebnisse der Umfrage sollen im Februar 2016 vorliegen.

 

Quelle: LHS

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