Bündnisgrüne protestieren -Stadtverwaltung legitimiert die Abweisung verletzter und herrenloser Katzen

Dass die Landeshauptstadt Schwerin in Sachen Tierschutz eines der Schlusslichter im bundesdeutschen Vergleich darstellen dürfte, ist der interessierten Öffentlichkeit in Schwerin längst bekannt.

Aber dass von Seiten des Ordnungsdezernenten Hermann Junghans der Haushaltserlass des Innenministers dazu genutzt wird, um auch die letzten möglichen Spielräume in Bezug auf die Aufnahme herrenloser und verletzter Katzen und deren Kastration und Versorgung im Schweriner Tierheim zu beseitigen, stellt einen Affront gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Tierschutz dar und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorgehensweise der Schweriner Stadtverwaltung.

Die seit Jahren bestehende Unzufriedenheit mit der Arbeit des Schweriner Tierheimes führte im Ergebnis demokratischer Einflussnahme vor allem durch die Stadtfraktionen Bündnis90/Die Grünen und Unabhängige Bürger zu einer Neuausschreibung für die Betreibung des Schweriner Tierheimes . Das Vergabeverfahren der Stadt wies so schwere Mängel auf, dass das Innenministerium es als rechtswidrig erklärte und eine zweite Ausschreibung erfolgen musste. Den Zuschlag erhielt der Verein Tierheim- und Tierschutzfreunde e.V., der jetzt das Tierheim Schwerin-Warnitz betreibt.

Der Wunsch nach Beruhigung der Gesamtsituation in Sachen Tierheim und Tierschutz ist auf Seiten aller Beteiligten – ob Tierschützer, Tierheimbetreiber, Stadtverwaltung und Stadtpolitik – deutlich erkennbar. Genau diese Beruhigung wird jedoch nicht eintreten, so lange keine praktikable Lösung für beispielsweise verletzt aufgefundene herrenlose Katzen angeboten wird.

So räumt Junghans zwar ein, eine kranke herrenlose Katze stellt eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, aber (Zitat Junghans):“In solchen Fällen ist vor der Verbringung bzw. Behandlung des Tieres das zuständige Veterinäramt in Kenntnis zu setzen. Die Behandlung des Tieres selbst muss dabei nicht zwingend im Tierheim erfolgen.“ Auf gut deutsch heißt das, ein Bürger, der einem verletzten Tier helfen möchte, sieht sich zunächst gezwungen, das Veterinäramt in Kenntnis zu setzen und hofft der Helfende dann auf eine Versorgung im Schweriner Tierheim, kann er ganz klar abgewiesen werden. Seit wann sind BürgerInnen für die Kostenübernahme zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verpflichtet? Und weshalb mutet man solchen BürgerInnen zu, das Veterinäramt in Ludwigslust erreichen zu müssen und mit welchen Wirkungen? Meint Junghans, dass tatsächlich eine Amtsperson aus Ludwigslust wegen einer solchen Meldung nach Schwerin angereist kommt?

Ein unhaltbarer Zustand, der gegenwärtig zu zahlreichen Beschwerden von Tierschutzvereinen und besorgter BürgerInnen unserer Stadt führt. Wenngleich die Oberbürgermeisterin in der nächsten Woche alle Tierschutzvereine zu einem „Katzentisch“ einlädt, um Lösungen herbeizuführen, bleibt der Eindruck: Es geht hier nicht primär um Tierschutz, sondern um die Einschränkung der Tierbetreuung zugunsten von Sparmaßnahmen. „Wir lassen es als grüne Stadtfraktion nicht zu, dass die Betreibung des Tierheimes an der Meßlatte – so wenig Tiere wie möglich und so viel Hilfe wie gerade nötig – seitens der Verwaltung ausgerichtet wird“, so die bündnisgrünen Stadtvertreter Renate Voss, Cornelia Nagel, Silke Gajek und Manfred Strauss.

Simone Rudloff

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