Dieser Tage fanden die Bewohnerinnen und Bewohner des Schlossgartenviertels einen Brief der BUGA GmbH in Ihren Briefkästen.
Damit sollte die Regelung der Passage des Schlossgartens während der Bundesgartenschau 2009 erläutert werden. „Interessant ist, dass gegebene Zusagen in diesem Schreiben wieder zurückgenommen werden. Es wurde uns zugesagt, dass generell Schulkinder kostenfrei passieren können, nun gilt das scheinbar nur mehr für Kinder bis zu 14 Jahren. Anders ausgedrückt: Eine Familie, die das Pech hat, zwei 15-jährige Kinder zu haben, darf dann wohl mit mindestens 320 € Wegezoll für die Zeit der Buga rechnen“, so Gerhard Reichert, der Sprecher der Bürgerinitiative Offener Schlossgarten. Zudem kritisiert Reichert das aus seiner Sicht zu bürokratische Verfahren für den Erwerb der Dauerkarten.
Laut Schreiben der BUGA GmbH muss zunächst ein Gutschein bei einer BUGA-Vorverkaufsstelle erworben werden, dann kann man die Dauerkarte bei der BUGA GmbH kaufen. Dazu muss man sich in die Räumlichkeiten der BUGA begeben (Eckdrift 43-45), und dass geht auch nur Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr. Dort wäre auch der Nachweis der Berechtigung zu erbringen, unter anderem durch die Vorlage der Geburtsurkunde der Kinder. Darüberhinaus bemängelt die Bürgerinitiative den Tenor des Schreibens der BUGA GmbH: „Ich finde es unverschämt, angesichts der Einschränkungen, die den Menschen abverlangt werden, die den Schlossgarten passieren müssen, noch von irgendwelchen Vorteilen zu sprechen, die da gewährt würden. Grotesk ist es, großmütig darauf zu verweisen, dass man den Schüler- und Berufsverkehr wenigstens vor Öffnung der BUGA von 6.00 – 8.30 Uhr durchlassen will. Das ist nichts anderes als selbstverständlich“, so Reichert.
Die Bürgerinitiative Offener Schlossgarten bemängelt grundsätzlich, dass die BUGA GmbH statt der Stadtverwaltung als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger auftritt. „Das Problem, das wir haben, ist größtenteils ein verkehrspolitisches Problem. Mir erschließt sich nicht, wo der verkehrspolitische Sachverstand der BUGA Gmbh sein soll“, so Reichert abschließend.