Bürgerinitiative zum Offener Schlossgarten

Bürgerinitiative Offener Schlossgarten fordert die Schweriner zum Widerspruch gegen die Einziehung der Wegerechte im Schlossgarten auf

Laut einer „Öffentlichen Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Landeshauptstadt“, die mit Datum 2.5.2008 im Stadtanzeiger erschien, will die Stadt, dass die Straßen im Schlossgarten (Lenné- und Burgseestraße) zum großen Teil dauerhaft als Verkehrsweg eingezogen werden – also auch über die Zeit der BUGA hinaus. Eine Einziehung erfolgt in der Regel, wenn eine öffentliche Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder Gründe des öffentlichen Wohles dafür sprechen. „Es wird kein Grund genannt, warum diese Einziehung nötig ist“, sagt Gerhard Reichert, der Sprecher der BI. Und weiter: „Es heißt zwar in der Bekanntmachung im Stadtanzeiger, dass die Nutzung der Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger weiter möglich sein wird, doch wie verbindlich ist das? Kann das dann nicht das Land als Eigentümer bestimmen? Es stellt sich die Frage, warum die Stadt hier ein öffentliches Wegerecht für ihre Bürgerinnen und Bürger auf Dauer aufgeben will. Der Schlossgarten ist nicht nur ein Park – er ist auch ein wichtiger Verkehrsweg, den eine ganze Menge Schweriner täglich brauchen.“

Einwendungen gegen die Einziehung können schriflich oder zu Protokoll bei der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, Zimmer 4037, bis spätestens 13. Juni erhoben werden. Danach müssen Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden. Reichert hofft, dass möglichst viele Einwohner der Stadt schriftlich deutlich machen, dass sie mit der geplanten Einziehung nicht einverstanden sind.

„Lassen Sie uns deutlich machen, dass wir es nicht einsehen, dass uns Durchgangsrechte genommen werden, ohne dass es jemand für nötig hält, uns die Gründe dafür zu nennen“, appelliert Reichert an alle Schwerinerinnen und Schweriner.

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