BUGA-Planer greifen weiter in gesetzlich geschützte Biotope ein

Stadtverwaltung hält sich nicht an gerichtlichen Vergleich – BUND fühlt sich hintergangen

Angesichts weiterer massiver Gehölzschnitte an Ufergehölzen des Schweriner Burgsees durch die BUGA GmbH protestiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Verwaltungsspitze der Stadt Schwerin. 2006 hatte der Umweltverband mit der Stadt einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, der den Erhalt ausgedehnter Biotopflächen am Burgsee vorsah. Der BUGA GmbH war danach nur ein einmaliges Zurückschneiden von gesetzlich geschützten Gehölzen und Gebüschen im Winter 2007/2008 erlaubt. In diesen Tagen wurden jedoch mit Billigung der Stadt Schwerin von der BUGA GmbH am Burgsee Gehölzschnitte durchgeführt, die weit über das mit der Genehmigung für den Ausbau des Burgsees und dem gerichtlichen Vergleich erlaubte Maß hinausgehen.

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND:

„Die BUGA GmbH und die Stadt Schwerin verstoßen bewusst gegen die Genehmigungsauflagen für den Ausbau des Schweriner Burgsees. Dies ist eine grobe Missachtung unserer gemeinsamen Verhandlungen und schadet der Schweriner Stadtnatur. Leider halten sich Verwaltungsvertreter um Baudezernent Dr. Friedersdorff auch nicht an außergerichtlichen Zusagen. Mehrfach wurde uns versichert, dass neben einem einmaligen Rückschnitt einer klar umgrenzten Fläche am Burgsee keine weiteren gesetzlich geschützten Biotope in Mitleidenschaft gezogen werden sollen. Heute erfolgt hingegen der radikale Rückschnitt von zwei Dritteln einer ebenfalls geschützten imposanten Weideninsel am Burgseeufer. Statt die Attraktivität dieser Biotope für die BUGA zu nutzen, wird geschützte Natur immer wieder als Störfaktor betrachtet und entfernt. Dies darf nicht der Sinn einer Bundesgartenausstellung sein! Wir fordern Oberbürgermeisterin Gramkow auf, die getroffenen Vereinbarungen durchzusetzen und für einen Ersatz des nun entstandenen Schadens zu sorgen.“

Die als Pflegemaßnahmen deklarierten Rückschnitte entbehren jeglicher naturschutzfachlicher Grundlage, so Arndt Müller, Naturschutzexperte des BUND:
„Im Gegensatz zu bestimmten Feldhecken oder Feuchtwiesen handelt es sich bei natürlichen Ufergehölzen nicht um pflegebedürftige Lebensräume. Sie müssen nicht Jahr um Jahr zurückgeschnitten werden. Damit verlieren sie ihre Funktion als Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten. Statt immer wieder Eingriffe zu genehmigen, sollte die Stadt Schwerin besser auf die erfolgreiche Umsetzung von geplanten Ersatzmaßnahmen für bisher beseitigte Naturflächen achten. So ist auch zwei Monate vor Beginn der BUGA an Uferstreifen, die mit Schilfröhrichten bepflanzt werden sollten, kein einziger Schilfhalm zu sehen.“

Eingriffe in geschützte Biotope dürfen nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse genehmigt werden. Den BUGA-Planern gehe es jedoch allein um die Sichtbarkeit von BUGA-Anlagen und Schweriner Schloss. Die natürlichen Uferstreifen werden dabei als störend empfunden. Dies darf nach Auffassung des BUND nicht der Grund für eine fortwährende Schädigung von gesetzlich geschützten Flächen sein. Auch dahingehend fordert der BUND die Verwaltungsspitze um Oberbürgermeisterin Gramkow auf, sich der Argumentation der BUGA GmbH nicht unkritisch anzuschließen, sondern das öffentliche Interesse an einem wirksamen Naturschutz in der Landeshauptstadt auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden BUGA offensiv zu vertreten.

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