„Datenschutz vor Ort“

Landesbeauftragter berät am 28. November Unternehmern und Bürger im Stadthaus

„Datenschutz vor Ort“ – unter diesem Motto steht eine Veranstaltungsreihe des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann. Am Mittwoch, dem 28. November 2007, findet das kostenfreie Beratungsangebot in Schwerin statt. Von 9 Uhr bis 12 Uhr richtet sich das Angebot an Behördenmitarbeiter, von 13 bis 15 Uhr können sich Unternehmer und Vereine beraten lassen, anschließend von 15 bis 17 Uhr steht Karsten Neumann den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Beschwerden persönlich zur Verfügung. Beide Angebote finden im Stadthaus, Am Packhof, im Raum 6046 (Aufzug D, 6. Etage) statt.

Der Artikel 37 der Landesverfassung und das Informationsfreiheitsgesetz gewährleisten für jede Bürgerin und jeden Bürger das Recht, sich mit einer Beschwerde an den unabhängigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Darüber hinaus haben insbesondere Unternehmer eine Fülle von gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Dazu zählen spezifische Datenschutzvorschriften genauso wie das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses definiert klar den gesetzlichen Rahmen für die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten, die als Mitarbeiter-, Kunden- oder Lieferantendaten bekannt geworden sind. Soweit diese personenbezogenen Daten automatisiert verarbeiten, was inzwischen der Regelfall sein dürfte, haben Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 4 f Bundesdatenschutzgesetz zu bestellen.

„Die Informationsveranstaltung soll helfen mögliche Unsicherheiten zu beseitigen“, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte, der darauf hinweist, dass es im Internet unter www.datenschutz-mv.de nähere Informationen gibt. Zugleich werden Interessierte gebeten, sich unter Telefon 03 85/5 94 94-45 bei Iris Dahlmann für die Beratung in Schwerin anzumelden bzw. das Online-Formular dafür zu nutzen.

Nach oben scrollen