Dauerhaften Anstieg der Wasserkosten im Zweckverband Radegast verhindern

Die IHK zu Schwerin sieht in der Umstellung der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgeltzahlungen bei der Trinkwasserversorgung im Zweckverband Radegast erhebliche Mehrbelastungen auf die Unternehmen und allen anderen Abnehmer in der Region zukommen.

`Die von einigen Bürgermeistern bislang bevorzugte Umstellung auf Privatrecht, um die Anschlussgebühren für Alteigentümer zu umgehen, ist zu kurzfristig gedacht und nicht die im Zweckverband nachhaltig wirtschaftliche Lösung´, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, Ulrich Unger. Jedes Unternehmen sollte daher die Folgen für sich schnellstmöglich abschätzen und entsprechend politisch Einfluss nehmen, um die Entgeltvariante nicht einzuführen.

Werksleiter Steffen Timm von der Fertigungstechnik Nord aus Gadebusch sieht beispielsweise auf sein Unternehmen jährliche Mehrkosten von 100% im fünfstelligen Bereich zukommen. `Alleine die monatlichen Kosten für die Wasserzähler würden von 2068 EUR auf 4172 EUR steigen,`  so Steffen Timm.
` Die variablen Kosten pro Kubikmeter Trinkwasser sollen von 1,24 EUR auf 1,70 EUR angehoben werden und würden unsere Produktionskosten täglich und erheblich belasten.`

Die IHK zu Schwerin sieht vergleichbare Kostenbelastungen auf alle Unternehmen im Anschlussbereich des Zweckverbandes zukommen, wenn die zur Zeit im Zweckverband Radegast bestehende Beschlusslage durchgesetzt würde.
Das darf im Interesse der Wirtschaftsentwicklung und Schaffung weiterer Arbeitsplätze nicht zugelassen werden. `Der Standort muss auch in der Zukunft mit attraktiven Versorgungskosten für die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, so Ulrich Unger abschließend.

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