Verbraucherzentrale warnt: Überhöhte Forderungen nicht akzeptieren
Haustürschlüssel verloren oder die Haustür fällt ins Schloss in einem unachtsamen Moment beim Gang ins Treppenhaus – das kann schnell passieren. Jetzt sollte man nicht in Panik geraten. Der folgende Fall wiederholt sich deutschlandweit jedoch täglich: Einer Schweriner Seniorin fiel die Tür ins Schloss. Sie rief einen Notdienst mit Schweriner Rufnummer und beauftragte ihn mit der Türöffnung. Am Telefon wollte die Dame am anderen Ende der Leitung trotz Nachfrage keinen Preis für die Türöffnung nennen. „Das wird Ihnen schon der Techniker vor Ort mitteilen.“
Wie sich später herausstellte, handelt es sich nicht um ein Schweriner Unternehmen, sondern um eine überregional agierende Kette, die lediglich regionale Nummern schaltet, um auf diese Weise Kunden anzulocken. Der Techniker erschien auch nach einiger Zeit. Das Erste, was er der Betroffenen unter die Nase hielt, war ein unübersichtliches Formular mit verschiedenen Fallpauschalen, Extraentgelten und Sondertarifen. Man solle nur schnell unterschreiben, damit er mit der Arbeit beginnen könne. Die immerhin schon über 80-jährige Dame leistete zunächst noch „Widerstand“ und teilte dem Techniker mit, dass der Preis viel zu hoch sei. Dieser schüchterte sie jedoch sofort mit den Worten ein, dass sie dann Anfahrtskosten von 100 Euro zu berappen hätte. Unter dieser Drohung unterschrieb sie. In nur fünf Minuten war die Tür geöffnet. Im Anschluss präsentierte der Techniker die Rechnung und diese war gepfeffert: 405 Euro! Der Betrag sollte sofort bezahlt werden. Ein ec-Kartenlesegerät hatte der Techniker natürlich auch sofort zur Hand. Da der Betroffenen nicht bekannt war, dass sie auf eine Rechnung hätte bestehen können und nicht zur sofortigen Zahlung hätte gezwungen werden können, sah sie keine andere Möglichkeit, als zu bezahlen.
Hier die Hinweise der Verbraucherzentrale:
– Sofern möglich, Schlüsseldeponierung bei vertrauenswürdigen Personen,
– Vorab Einholung von Informationen (Adresse, Telefonnummern, ggf. Preisliste) von verschiedenen ortsansässigen Schlüsseldiensten; die Informationen sollten bei den Nachbarn und ggf. am schwarzen Brett des Hauses aushängen
– Sollten Sie auf einen Schlüsseldienst aus dem Telefonbuch angewiesen sein, sollten Sie nicht unbedingt auf die Anbieter mit den „A.A.A.“-Firmennamen zurückgreifen, hier handelt es sich regelmäßig um keinen regionalen Anbieter
– Haben Sie doch einen unseriösen Anbieter bestellt, der überhöhte Preise verlangt (eine einfache Türöffnung kostet unter der Woche üblicherweise ca. 50 bis 75 Euro), können Sie ihn auch wieder wegschicken, sofern es Ihre Situation zulässt. Wird dann eine Rechnung für Anfahrtskosten geschickt, lässt sich diese abwehren.
– Zahlen Sie nie vor Ort; sinnvoller Weise sollten Sie dies dem Techniker jedoch erst zu verstehen geben, wenn Sie Ihre Wohnung wieder betreten haben, andernfalls ist die Tür auch schnell wieder zu.
– Wenn Ihnen eine überhöhte Rechnung für die Türöffnung gestellt wird, sollten Sie diese überprüfen lassen; wucherisch überhöhte Preise müssen Verbraucher nicht akzeptieren
– Wenn trotzdem übereilt gezahlt wurde, wird es nicht einfach, das zu viel gezahlte Entgelt zurück zu bekommen; freiwillig wird die Firma nicht zahlen und dann ist man auf den Weg über ein Gericht angewiesen
Quelle: Verbraucherzentrale MV