Versicherungspflicht für alle
Wer keinen Krankenversicherungsschutz hat, kann in das System zurück, dem er zuletzt angehört hat. Für die esetzlichen Kassen gilt das seit dem 1. April, für die Privatversicherung seit dem 1. Juli 2007. Wer noch ohne Krankenversicherungsschutz ist, sollte sich schnell melden, denn er wird rückwirkend eingestuft und muss die Beiträge nachzahlen.
Standardtarif
Um wieder Versicherungsschutz zu bekommen, gibt es für ehemals Privatversicherte seit dem 1. Juli 2007 einen so genannten Standardtarif. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Zusätzliche Leistungen
Mit dem 1. April wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeweitet. So wurden die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen Pflichtleistung der Kassen. Außerdem kommen die Krankenkassen für eine Mutter-/ Vater und Kind-Kur auf, wenn der Arzt diese dringend empfiehlt. Auch gibt es mehr Hilfe für Sterbende.
Vorsorgeuntersuchungen
Wer künftig die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt und das in einem Vorsorgeheft dokumentieren lässt, kann ab 2008 seine Zuzahlungsgrenze für Medikamente u. ä. von zwei auf ein Prozent des Haushaltseinkommens senken.
Kasse wechseln – so geht es
Nach einer Beitragssatzerhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Ansonsten sind gesetzlich Versicherte 18 Monate lang an eine Kasse gebunden und können erst danach kündigen. Auch wenn zwei Kassen fusionieren – was seit dem 1. April erlaubt ist – können die Mitglieder, die dann einen höheren Beitrag zahlen müssten, kündigen.
Ambulante Behandlung
Derzeit gibt es viele hochspezialisierte Leistungen im Krankenhaus nur gelegentlich ambulant. Das soll sich ändern: Das Know-how und die teure Technik können dann auch für ambulante Operationen und Untersuchungen genutzt werden.
Weitere Informationen im Internet unter www.die-gesundheitsreform.de.
WM