16-Jährigem droht empfindliche Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
Ein plötzlicher, ohrenbetäubender Knall ließ am Dienstagnachmittag eine junge Schweriner Familie, die im Bereich des Dreescher Marktes unterwegs war, aufschrecken. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, denn wie sich herausstellte, hatte ein 16-Jähriger Jugendlicher einen sogenannten „Polenböller“ gezündet. Nach dem vermeintlichen Spaß entfernte sich dieser mitsamt der ihn begleitenden Gruppe Kinder und Jugendlicher. Dies ließ der 28-jährige Familienvater aber nicht auf sich beruhen. Er rief die Polizei, verfolgte die Gruppe und hielt die Heranwachsenden bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dem 16-jährigen Böllerwerfer droht nun wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eine empfindliche Geldstrafe.
Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern dieser Art hin. Die verheerende Wirkung werde oft unterschätzt. Abgetrennte Finger, zerrissene Hände oder andere schwere Verletzungen seien leider keine Seltenheit. Bei der Art der Verwendung wie im jüngsten Fall, ist die Gefährdung unbeteiligter Personen ebenso nicht auszuschließen.