Für die Durchführung des Bürgerentscheides am 27. April 2008 ruft die Gemeindewahlbehörde alle Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Schwerin auf, sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.
In der Landeshauptstadt wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten in Schwerin wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Gemeindewahlbehörde hat die Abstimmung vorzubereiten und für eine ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen. Um dies absichern zu können, werden dringend noch etwa 200 Mitwirkende in den Abstimmungsvorständen benötigt.
Der Abstimmungsvorstand überwacht u.a. die Abstimmungshandlung am Abstimmungstag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, entscheidet über die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Stimmen und ermittelt nach Schließung der Abstimmungsräume ab 18.00 Uhr das Ergebnis im Abstimmungsbezirk.
Wahlhelfer haben Anspruch auf ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 Euro.
Interessenten wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Schwerin, Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, PF 11 10 42, 19010 Schwerin oder telefonisch unter (0385) 545-1745 / 1136 oder per Fax an: (0385) 545-1749 oder per E-Mail an: wahlhelfer@schwerin.de .