Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ausgewiesen
In Schwerin ist am Dienstag ein weiterer Fall von Geflügelpest bestätigt worden: Sie betrifft eine tote Möwe, die auf der Schwaneninsel gefunden wurde. Der gemeinsame Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen über Schutzmaßnahmen für das Fundgebiet erlassen. Nach der Feststellung der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei einem Silberreiher auf der Insel Tannenwerder im Ostorfer See und einer Schneegans im Schweriner Zoo in der vergangenen Woche ist das der dritte Fund. Um die Fundorte der toten Vögel wurden Sperrbezirke mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Auch für den neuen Fundort Schwaneninsel wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort ausgewiesen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind jetzt im Internetportal der Landeshauptstadt unter www.schwerin.de veröffentlicht. Darin sind sämtliche Schutzmaßnahmen sowie geografische Lage der Sperrbezirke und des Beobachtungsgebietes detailliert beschrieben.