„Eene meene muh… – Welcher Flüchtling darf in Deutschland bleiben?“

Podiumsdiskussion zum Thema Bleiberecht am 30. September im Schleswig-Holstein-Haus

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet am „Tag des Flüchtlings“ am 30. September 2011, eine Podiumsdiskussion zum Thema Bleiberecht unter dem Titel „Eene meene muh… welcher Flüchtling darf in Deutschland bleiben?“. Veranstaltungsort ist das Schleswig-Holstein-Haus.

Neben Personen aus der Flüchtlingsarbeit und persönlich betroffenen Flüchtlingen wird ein Vertreter des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern im Podium Platz nehmen. Zum Einstieg der Veranstaltung wird Martin Link, Vertreter des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein, einen kurzen Überblick über die bisherigen Bleiberechtsregelungen und die aktuellen Bundesratsinitiativen anderer Bundesländer geben. Zudem werden Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Landtagsfraktionen, Flüchtlinge, Haupt- und Ehrenamtliche aus der Flüchtlingsarbeit und interessierte Bürgerinnen und Bürger erwartet.

Die Diskussion soll dazu dienen, dass seit 1. Juli 2011 gültige neue Bleiberecht für gut integrierte jugendliche Flüchtlinge zu diskutieren und Stärken sowie Schwächen der neuen Regelung herauszustellen. Im Gegensatz zu bisherigen Bleiberechtsregelungen ist diese nicht mehr an einen einmaligen Einreisestichtag gebunden und stellt somit eine dauerhafte Lösung dar. Sie soll es Jugendlichen und Heranwachsenden, die schon über sechs Jahre in Deutschland leben, vor Vollendung des 14. Lebensjahres eingereist sind und hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, ermöglichen, langjähriger Kettenduldung zu entkommen und eine Perspektive in Deutschland zu gewinnen. Viele Jugendliche und Heranwachsende leben schon jahrelang in Deutschland, sind hier integriert, sprechen Deutsch und sehen ihren Lebensmittelpunkt in diesem Land. Trotzdem müssen sie jahrelang in Angst und Unsicherheit leben, in ihr Herkunftsland zurückgehen zu müssen. Das neue Bleiberecht betrifft nur eine kleine Personengruppe und ist an strenge Voraussetzungen und Ausschlusskriterien geknüpft. Zugleich dient die Veranstaltung einem Appell an die kommende Konferenz der Innenminister im November. Diese hat über die Zukunft derer zu entscheiden, deren Aufenthaltserlaubnis zum Ende des Jahres auslaufen wird und die sonst zurück in die Duldung fallen.

„Eene meene muh… – Welcher Flüchtling darf in Deutschland bleiben?“
Podiumsdiskussion zum Thema Bleiberecht
Freitag, 30 Sept. 2011 von 10-12 Uhr
Schleswig-Holstein-Haus, Puschkinstraße 12
Um Spenden für die Arbeit zur Unterstützung von Flüchtlingen wird gebeten

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