Einbürgerungsfeier im Rathaus

Oberbürgermeisterin begrüßte neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Schwerin

Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow begrüßte am gestrigen Donnerstag eingebürgerte Frauen und Männer mit ihren Familien aus verschiedenen Ländern, wie der Ukraine, Vietnam oder dem Irak, Gambia, Kuba oder auch Italien bei einer Willkommensfeier im Demmlersaal des Rathauses. „Dieses Fest liegt uns am Herzen. Wir sind stolz, dass Sie zu uns gehören. Sie haben mit der Einbürgerung einen Schritt vollzogen, der Ihr weiteres Leben prägen wird. Ich möchte Sie herzlich als neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Schwerin und gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft willkommen heißen“, freut sich Angelika Gramkow.

Zur Tradition der feierlichen Veranstaltung zählt, dass aus dem Kreise der eingebürgerten Personen, eine persönliche Geschichte erzählt wird. So erfuhren die Anwesenden, wie der aus dem Irak stammende Ahmad Sulman Nadji im Jahr 2002 nach Deutschland kam und inzwischen in Schwerin eine Heimat gefunden hat. Anschließend beglückwünschten die Oberbürgermeisterin und die Leiterin der Ausländerbehörde Andrea Eichstädt die Schwerinerinnen und Schweriner persönlich mit Blumen und einer Urkunde.

Hintergrund:
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. Außerdem muss der Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.

Im vergangenen Jahr haben 59 Frauen, Männer und Kinder, die in Schwerin eine neue Heimat gefunden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Quelle: LHS

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