Einschränkungen im Mai für den Fahrzeug- und in den Sommermonaten für den Fahrradverkehr

Schlachterstraße ab 2. Mai gesperrt

Um nachhaltig den Fahrzeugverkehr innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches auf dem Schlachtermarkt zu minimieren, wird ab dem 2. Mai die Durchfahrt in der Schlachterstraße nicht mehr möglich sein.

Hier erfolgt eine unbefristete Sperrung durch die Inbetriebnahme der bereits gesetzten Poller. Die vorhandenen Bewohnerparkplätze werden entsprechend ausgewiesen. Eine Umfahrung des Schlachtermarktes für den Anliegerverkehr ist über den Großen Moor / Werderstraße / Amtstraße / Gaußstraße / A.-Bebel-Straße / möglich.

Südufer Pfaffenteich ab 1. Mai gesperrt
Auf der Grundlage des Stadtvertreterbeschlusses aus dem Jahre 2004 wird das Südufer Pfaffenteich für den Individualverkehr ab dem 1. Mai ab 10 Uhr gesperrt. Das Durchfahrtvererbot wird bis einschließlich 30. September aufrechterhalten. Die Sicherung des Durchfahrtverbotes erfolgt durch den versenkbaren Hubpoller in der Arsenalstraße. In diesem Zusammenhang wird die Beschilderung für diesen Bereich entsprechend geändert.  Die Durchfahrt für Linienbusse des Nahverkehrs Schwerin und für Taxen bleibt gewährleistet.

Fahrradverkehr innerhalb der Fußgängerzone in den Sommermonaten nicht erlaubt
Auf Beschluss der Stadtvertretung vom 7. Juli 2008 wurde eine Sommerregelung für den Radverkehr in der Fußgängerzone getroffen. Danach ist vom 2. Mai bis zum 30. September das Radfahren in der Fußgängerzone im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr in folgenden Straßenabschnitten nicht erlaubt:

o Helenenstraße
o Mecklenburgstraße zwischen Arsenalstraße und Schloßstraße
o Schmiedestraße und Puschkinstraße zwischen Altstädtischem Markt und Schloßstraße
o Großer Moor bis zur Einfahrt Schlachterstraße

Nach oben scrollen