Eiszapfen an Gebäuden entfernen!

Eigentümer von Gebäuden müssen Verkehrssicherungspflichten nachkommen

Durch den erneuten Wintereinbruch haben sich in den vergangenen Tagen an Dachrinnen, Dach- und Gebäudeüberständen zum Teil sehr große Eiszapfen gebildet. Lösen sich die Zapfen ab, so stellen sie eine Gefahr für Passanten dar. Im schlimmsten Fall sind erhebliche Verletzungen nicht auszuschließen. Auch an Fahrzeugen die nahe an Gebäuden stehen, können Schäden durch die eisigen Brocken auftreten.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden neben dem Winterdienst (Schneeräumung) auch verpflichtet, die hängenden Eiszapfen an ihren Gebäuden zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
„Das gilt natürlich besonders für Gebäude, die unmittelbar an eine Straße, einen Weg oder einen Bürgersteig grenzen. Wer selbst nicht in der Lage ist, diese Gefahr zu beseitigen, sollte ein entsprechendes Unternehmen (Dachdecker-, Zimmereibetriebe) beauftragen oder gegebenenfalls bei der Feuerwehr nachfragen“, sagt Jens Krause von der Schweriner Berufsfeuerwehr. „Der Einsatz ist aber mit der Kostenpflicht für die Hausbesitzer verbunden.“

In den vergangenen Tagen war die Schweriner Feuerwehr bereits mehrfach im Einsatz, um die Gefahr der herabhängenden Eiszapfen an Gebäuden zu beseitigen.

Quelle: Landeshauptstadt Schwerin

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