„ELENA“ – Der elektronische Entgeltnachweis

– Mittwoch, 09.12.2009, 10:00 – 12:00 Uhr, IHK zu Schwerin, Schloßstr. 17 –
Ab dem 01.01.2010 gilt „ELENA“ – der elektronische Entgeltnachweis. Mit Einführung von ELENA ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltnachweise aller Beschäftigten monatlich an eine zentrale Speicherstelle zu melden.

Die Meldung umfasst neben Daten, die aus der Lohnabrechnung bekannt sind, weitere Informationen, wie z. B. die Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit. Ab dem Jahr 2012 wird das Verfahren die bisherigen Bescheinigungen über Arbeitseinkommen in Papierform ersetzen. Die IHK zu Schwerin unterstützt die Unternehmerschaft bei dieser Thematik gern mit aktuellen Informationen. Aus diesem Grund findet am Mittwoch, dem 09.12.2009, 10:00 – 12:00 Uhr, in der IHK zu Schwerin, Schloßstr. 17, Raum 203, eine Informationsveranstaltung durch, zu der Unternehmer sowie ihre Mitarbeiter herzlich eingeladen werden. Als Referent steht Rico Meyer, DATEV eG, Hamburg, zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Telefon: 0385 5103-152, E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.


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Zuletzt aktualisiert am 26. November 2024 um 00:53 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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