Erfolg in letzter Minute

Alle Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen nun Energieausweise ausstellen

Die qualifizierten und fortgebildeten Fachleute des Handwerks werden ohne Ausnahmen zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Das hat der Bundesrat am 8. Juni 2007 beschlossen.

Damit wurden die Vorschläge des Handwerks von den Bundesländern aufgegriffen. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern hatte auf die Landesregierung eingewirkt, sich im Bundesrat kurzfristig noch für eine Änderung der Verordnung einzusetzen.

Peter Günther, Präsident der Handwerkskammer Schwerin, begrüßt die Änderungen: „Unsere Argumente wurden ernst genommen und der Bundesrat ist zu einer sinnvollen Entscheidung gekommen. Es ist uns gelungen, die Diskriminierung von qualifizierten Handwerkern zu verhindern.“

Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung der Energieausweise bleibt unverändert der Nachweis einer Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Die Zusatzqualifikation zum „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ bieten die Handwerkskammern regelmäßig in ihren Berufsbildungszentren an. Mit dem positiven Bundesratsbeschluss wurde die Verunsicherung im Handwerk, insbesondere unter Lehrgangsteilnehmern und bereits erfolgreichen Absolventen, beendet.
 
Hintergrund: Ab Januar 2008 werden Gebäudeenergieausweise in drei Schritten zur Pflicht. Beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen muss Kauf- und Mietinteressenten ein Gebäudeenergieausweis für das Objekt zugänglich gemacht werden. Der Ausweis informiert über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und gibt Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten.

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