Erste Versicherungsfachleute in M-V durch Schweriner IHK geprüft

Für die Versicherungsvermittler sind neue Regeln in Kraft getreten. Das Bestehen der Sachkundeprüfung vor der IHK ist Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit. Die landesweit ersten Sachkundeprüfungen wurden heute durch die Schweriner IHK abgenommen.

26 angehende Versicherungsvermittler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern haben sich am 20. und 21. September 2007 der Sachkundeprüfung vor der IHK zu Schwerin gestellt. Die erstmalig in unserem Bundesland durchgeführte Sachkundeprüfung setzt sich aus zwei Prüfungsteilen zusammen, der PC-gestützten Prüfung am ersten Tag und der praktischen Prüfung in Form eines Kundengespräches am zweiten Tag. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: Kundenberatung mit Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und Information; versicherungsfachliche Grundlagen; sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der Altersversorgung; rechtliche Grundlagen für Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung.

Am Ende des zweiten Prüfungstages überreichte Dipl. Ing. Jörgen Thiele, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, den ersten 9 erfolgreichen Prüfungsteilnehmern in Mecklenburg-Vorpommern das IHK-Zertifikat ´Geprüfter/-e Versicherungsfachmann/-frau´. In einem kurzen Grußwort an die Prüfungsteilnehmer/-innen hob Thiele hervor: ´Der deutsche Gesetzgeber hat sich aus gutem Grund für eine umfassende IHK-Zuständigkeit im Versicherungsvermittlerrecht ausgesprochen. Das garantiert ein schlankes Registrier- und Erlaubnisverfahren für die Versicherungsvermittler. Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz gestärkt, da EU-weit alle Versicherungsvermittler bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen müssen.´

Die Umsetzung der EU-Richtlinie, nach der für alle Mitgliedstaaten die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig ist, erfolgt seit dem 22. Mai 2007 für alle Versicherungsvermittler und -berater auch in der Bundesrepublik Deutschland. Damit verbunden ist die Pflicht zur Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister. Voraussetzung hierfür ist die Gewerbeerlaubnis, die von der zuständigen IHK nach entsprechender Überprüfung erteilt wird. Voraussetzungen dafür sind der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse, der Sachkunde und des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung. Von der Schweriner IHK wurden bisher 762 Versicherungsvermittler in das Register eingetragen.

Weitere Informationen, Merkblatt und Vordrucke zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht unter www.ihkzuschwerin.de.

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