Erster Vorstand der Jagdgenossenschaft Schwerin gewählt

Badenschier: „Dies ist ein historischer Moment.“

Aufgrund der fehlenden Beteiligung der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Schwerin gelang es in den vergangenen 25 Jahren nicht, einen Vorstand zu wählen. Der letzte Versuch scheiterte 2013. Am vergangenen Donnerstag, dem 2. März, ist es in der diesjährigen Versammlung im Demmlersaal des Rathauses erstmals seit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetztes 1992 in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, einen Vorstand gemäß der Satzung für vier Jahre zu wählen: den Vorsitzenden Stefan Schlick von der Landeshauptstadt, den stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer Frank Gombert und den Kassenwart Uwe Krause von der Agrargenossenschaft Brüsewitz.

Für vier Jahre gewählt – der Vorstand der Jagdgenossenschaft Schwerin: Vorsitzender Stefan Schlick (2.v.l.), Stellvertreter Frank Gombert (3.v.l.) und Kassenwart Uwe Krause (3.v.r.) im Beisein von Oberbürgermeister Rico Badenschier (2.v.r) sowie den Vertretern der Landesforst Dr. Christof Darsow (rechts) und Ingo Nadler (links). Foto: © Landeshauptstadt Schwerin

Bisher besetzte der amtierende Oberbürgermeister oder die amtierende Oberbürgermeisterin dieses Amt als Notvorstand. Oberbürgermeister Rico Badenschier: „Dies ist ein historischer Moment. Ich freue mich sehr, dass es nach 25 Jahren möglich wurde, die Wahl eines Vorstandes erfolgreich abzuschließen. Ich wünsche den Mitgliedern bei der Ausübung ihrer Aufgaben für die kommenden Jahre viel Erfolg.“

Hintergrund

Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an. Aufgabe der Jagdgenossenschaft ist es, alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörigen Jagdgenossen ergeben, zu verwalten. Insbesondere zählt dazu, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen auf Grundlage des Bundes- und des Landesjagdgesetzes zu nutzen. Der Vorstand vertritt hierbei die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Quelle: LHS

 

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